Hilf mir, es selbst zu tun.
Zeige mir, wie es geht.
Tu es nicht für mich.
Ich kann und will es alleine tun.
Habe Geduld, meine Wege zu begreifen.
Sie sind vielleicht länger, vielleicht brauche ich mehr Zeit,
weil ich mehrere Versuche machen will.
Mute mir Fehler und Anstrengung zu,
denn daraus kann ich lernen.

Maria Montessori

Die Kinderbetreuung ist ganzjährig geöffnet und nur vom 24.12.-6.1. und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Ab 2023 wird mit dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Betreuungsjahr dem Schuljahr angepasst. Es beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit dem Sonntag davor  im kommenden Jahr.
Schuljahr 2023/2024: 11.09.2023-08.09.2024

Anmeldungen für das kommende Schuljahr werden in der Kalenderwoche 10 und 11 (6.3-17.3.2023) angenommen.

Voraussetzung für einen fixen Kinderbetreuungsplatz

  • Wohnort: Kind muss aus einer Gemeinde im Montafon kommen
  • Fördergemeinden sind Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg/Gantschier, St. Anton i.M., Vandans, Silbertal, St.Gallenkirch/Gargellen/Gortipohl, Gaschurn/ Partenen und Lorüns
  • Alter: Kinder ab 0,5 Jahren in den Einrichtungen Schruns Sozialzentrum und Gortipohl                                                                                                                    Kinder ab 1,5 in den Einrichtungen Gantschier, Schruns Haus Montafon, St. Gallenkirch und Gaschurn

Reihungskriterien

  • Berufstätigkeit beider Elternteile/Erziehungsberechtigten (Nachweis erforderlich), oder
  • Nachweis über Aus-, Weiterbildung, geplantem beruflichen Wiedereinstieg, oder
  • Empfehlung zur Erziehungshilfe und Entlastung durch eine Fachinstitution oder
  • Sonstige Umstände (z.B. Pflege eines Angehörigen, längere Krankheit, etc.)